Fusionsregeln:
§ 1 Fusionierende Konzerne müssen mindestens 4 Monate alt sein ( 3 Monate davon durchgehend handlungsfähig ) .
§ 2 Konzerne, die weniger als 6 Monate bestehen, müssen 5 Sterne vorweisen .
2.1 Ältere Konzerne (Zum jetzigen Zeitpunkt inaktive Konzerne) sind von und §2 ausgenommen.
§ 3 Ersteigerte/gekaufte Konzerne haben eine generelle Fusionssperre von 6 Monate.
§ 4 Bei einer Fusion müssen mind. 3 Mitglieder übernommen werden.
§ 5 Aktien der fusionierenden Konzerne dürfen ein Woche vor
Fusionsantrag nicht verkauft werden durch Konzernangehörigen ( Und
deren 2 und 3 Accounts )sowie Verbandszugehörigen.
§ 6 Sollten wir feststellen, das gegen §5 verstoßen wird, wird die
Fusion nicht stattfinden und beide Konzerne mit einer dreimonatigen
Fusionssperre belegt.
6.1 Der Support hat immer die Befugnis nach Abwägung aller Umstände §6 aufzuheben oder im Einzelfall zu ändern .
$ 7 Es wird immer nur eine Fusion zur Zeit durchgeführt. Deshalb wird
der Support euch nach Fusionsantrag einen Termin zur Fusion vorgeben.
Dadurch soll es, wie in der Vergangenheit mehrfach geschehen, nicht mehr
zu Überschneidungen bei den Fusionsterminen kommen.
7.1 Der Support informiert das Gremium erst einen Tag vor Beginn der
Prüfungs,- Fusiosphase (Der Termin, der euch vom Support mitgeteilt
wurde).
§ 9 Sobald das Gremium informiert wurde, beginnt die 7 Tage
Prüfungsphase und. Der Aktienkurs der fusionierenden Konzerne wird
festgehalten durch den Support und zu weiteren Berechnungen
herangezogen.
9.1 Alle Maßnahmen die den Aktienkurs beeinflussen haben zu
unterbleiben. Der Aktienkurs muss während der Fusionsphase stabil
gehalten werden. Sind diese Geldwerte nicht vorhanden, wird der Aufkauf
durch Trader zu 100% geschehen und das erforderliche Aktienvolumen wird
nach der Fusion vom Konto des neuen Konzerns abgezogen.
Berechnungsgrundlage ist in diesem Fall der in §9 festgelegte
Aktienkurs. Sollte dies eintreffen, dürfen natütlich auch die
Vorsitzenden ihre Aktien dem Trader zum Kauf anbieten.
Werden Kursfälle von mehr als 10% auffällig, müssen entsprechende
Geldwerte in den Konzern geschoben werden um den Kurs zu halten.
9.2 Einer der beiden Vorsitzenden muss mind. 50% der Aktien des
aufzulösenden Konzernes besitzen. Hier werden die 50% eingezogen und
wertlos.
9.3 Fusioniert ein Konzern mit deutlich (mind. doppelt so viel ) mehr
ausgegebenen Aktien in einen Konzern mit weniger ausgegebenen Aktien so
müssen 75% der Aktien des aufzulösenden Konzernen entschädigt werden.
Hier werden die 75% eingezogen und wertlos.
9.4 Ist der komplette Erwerb nicht möglich, so werden die 50% bzw.75%
der Aktien mit dem Vermögen des neuen Konzernes verrechnet.
9.5 Entsprechende Werte müssen vorhanden sein.
§ 10 Ist das Gremium zu einer Entscheidung gekommen, wird sie der
Öffentlichkeit bekannt gegeben. Nun kann jeder Spieler innerhalb 24
Stunden nach Bekanntgabe Einwände gegen die Fusionsentscheidung beim
Gremiumsvorsitzenden vortragen. Das Gremium wird dann innerhalb weiterer
48 Stunden diese Einwände prüfen und gegebenfalls die
Fusionsentscheidung revidieren , wenn Einwände zu Recht erbracht
wurden.² Die letzte und endgültige Entscheidung des Gremiums über die
Fusion fällt dann nach 10 Tagen nach Fusionsantragstellung.
§ 11 Wird die Fusion genehmigt, wird den fusionierenden Parteien die Kosten für die Fusion mitgeteilt.
§ 12 Sind die Goldbarren(welche immer an "GB-Verwalter" zu zahlen sind)
bezahlt. wird es eine finale News geben in der dann die Fusion
rechtskräftig wird. Und erst ab dann!!!!!!!!! sind evtl. Aktien auf den
Markt zu werfen damit Trader diese aufkaufen kann.³ Nun hat jeder
Spieler 7 Tage Zeit seine Aktien abzustoßen. Am achten Tag wird dann die
Fusion stattfinden.
Ablauf einer Fusion:
Es wird von beiden 1.Vorsitzenden ein Ticket geschrieben wegen der Fusion ( mit der dazugehörigen Konzern ID ).
Des Weiteren benötigen wir :
*Den Text ,der dann in den News erscheinen soll.
*Wer fusioniert zu wem?
*Was soll mit überschrieben werden?
*Stammkapital
*Vermögen
*Welche Mitglieder¹
*Rohstoffe.
* Wer übernimmt die GB
Danach wird euch ein Termin zur Fusion durch den Support vorgegeben. Absprachen über den Termin sind mit dem
Support immer möglich, falls euch Urlaub oder sonstiges dazwischenkommt. wir wollen nur verhindern dass
mehrere Fusionen gleichzeitig laufen.
¹ Die Übernahme von mind. drei Mitgliedern ist immer Pflicht bei einer Fusion. Die Kosten für diese ersten drei beträgt ein GB.
²Es ist nicht entscheidend wie viele Einwände erhoben werden, da ja
manche Konzerne evtl. ihre Mitglieder animierenden selben Einwand
vorzutragen. Es zählt allein der Inhalt, also seht bitte davon ab dem
Gremium alles doppelt und dreifach vorzutragen
³ Sollten vorher Aktien auf dem Markt erscheinen sind diese nicht durch
den Aufkauf von Trader geschützt, sondern werden wie ein normaler Trade
gehandhabt. Hier sollten die fusionierenden Konzerne genau aufpassen,
denn es gilt immernoch die Regel, dass Aktien nicht vor der offiziellen
Bekanntgabe gehandelt werden dürfen. Siehe hierzu §5 .