Das neue Kartellamt vom: 01.05.18 21:38
Hallo Ölmagnaten,
Das neue Gremium wurde mit einer Laufzeit von sechs Monaten gewählt und hat heute zum ersten Mal getagt. Die erste Aufgabe wurde erfüllt, indem sie einen Vorsitzenden
sowie einen Stellvertreter gewählt haben.
Als 1.Vorsitzender wurde Melamanu und als sein Vertreter
wurde frankmueller121 gewählt.
Für alle eure Fragen oder Einwände bei Fusionen, stehen euch diese beiden Spieler nun zur Verfügung.
Wir wünschen dem gesamten Kartell eine erfolgreiche
und spannende Zeit
Euer Support Team
Kartellamtswahlen vom: 29.04.18 21:30
Hallo Ölmagnaten.
Die Wahl des Kartellamtes musste leider etwas später anfangen
da ich fast 2 Stunden nicht online gehen konnte wegen Netzausfall.
Die Zeit zum Abstimmen wird dementsprechend verlängert und endet
somit morgen Abend um 22 Uhr.
Das Wahlformular ist nun für jeden im Com-Center erreichbar
LG
Kjell
Gremiumskandidaten vom: 28.04.18 17:29
Hallo Ölmagnaten,
Es stehen wieder Wahlen für das Kartellamt an. Ich bitte also jeden Konzern- oder Verbandsvorsitzenden mir seinen Kandidaten per PN an Kjell (nicht an Kjell_gm
denn der kann keine mails empfangen) zu senden bis Sonntag 19 Uhr. Die eigentliche Wahl
beginnt dann am Sonntag 29.4.2018 20 Uhr in der dann jeder Spieler für seinem Kandidaten abstimmen kann indem er sich ins Comcenter begibt, wo es dann ein Formular zum Abstimmen geben wird. Die Dauer der Abstimmung beträgt wie immer 24 Stunden und endet am Montag 30.4.2018
um 20 Uhr.
Euer Support Team!
Fusionsregeln vom: 25.04.18 15:17
Hallo Ölmagnaten.
Fusionen sind immer wieder anders und man lernt bei jeder neuen Fusion dazu. Wir haben uns deshalb entschieden, die Fusionsregeln etwas abzuändern. Keine Angst, es wird keine Änderungen an den Regeln geben. Wir ändern nur den Ablauf einer Fusion, da sich im letzten Jahr gezeigt hat, dass nicht immer alles gut läuft. Da ist der Fehler meinerseits (siehe News vom 17.11.2017), sowie Kursmanipulationsversuche durch fusionierende Konzerne, die uns zeigen, dass wir nachbessern müssen.
Hier also noch mal die kompletten und ab sofort gültigen Fusionsregeln:
Fusionsregeln:
§ 1 Fusionierende Konzerne müssen mindestens 4 Monate alt sein ( 3 Monate davon durchgehend handlungsfähig ) .
§ 2 Konzerne, die weniger als 6 Monate bestehen, müssen 5 Sterne vorweisen .
2.1 Ältere Konzerne (Zum jetzigen Zeitpunkt inaktive Konzerne) sind von und §2 ausgenommen.
§ 3 Ersteigerte/gekaufte Konzerne haben eine generelle Fusionssperre von 6 Monate.
§ 4 Bei einer Fusion müssen mind. 3 Mitglieder übernommen werden.
§ 5 Aktien der fusionierenden Konzerne dürfen ein Woche vor Fusionsantrag nicht verkauft werden durch Konzernangehörigen ( Und deren 2 und 3 Accounts )sowie Verbandszugehörigen.
§ 6 Sollten wir feststellen, das gegen §5 verstoßen wird, wird die Fusion nicht stattfinden und beide Konzerne mit einer dreimonatigen Fusionssperre belegt.
6.1 Der Support hat immer die Befugnis nach Abwägung aller Umstände §6 aufzuheben oder im Einzelfall zu ändern .
$ 7 Es wird immer nur eine Fusion zur Zeit durchgeführt. Deshalb wird der Support euch nach Fusionsantrag einen Termin zur Fusion vorgeben. Dadurch soll es, wie in der Vergangenheit mehrfach geschehen, nicht mehr zu Überschneidungen bei den Fusionsterminen kommen.
7.1 Der Support informiert das Gremium erst einen Tag vor Beginn der Prüfungs,- Fusiosphase (Der Termin, der euch vom Support mitgeteilt wurde).
§ 9 Sobald das Gremium informiert wurde, beginnt die 7 Tage Prüfungsphase und. Der Aktienkurs der fusionierenden Konzerne wird festgehalten durch den Support und zu weiteren Berechnungen herangezogen.
9.1 Alle Maßnahmen die den Aktienkurs beeinflussen haben zu unterbleiben. Der Aktienkurs muss während der Fusionsphase stabil gehalten werden. Sind diese Geldwerte nicht vorhanden, wird der Aufkauf durch Trader zu 100% geschehen und das erforderliche Aktienvolumen wird nach der Fusion vom Konto des neuen Konzerns abgezogen. Berechnungsgrundlage ist in diesem Fall der in §9 festgelegte Aktienkurs. Sollte dies eintreffen, dürfen natütlich auch die Vorsitzenden ihre Aktien dem Trader zum Kauf anbieten.
Werden Kursfälle von mehr als 10% auffällig, müssen entsprechende Geldwerte in den Konzern geschoben werden um den Kurs zu halten.
9.2 Einer der beiden Vorsitzenden muss mind. 50% der Aktien des aufzulösenden Konzernes besitzen. Hier werden die 50% eingezogen und wertlos.
9.3 Fusioniert ein Konzern mit deutlich (mind. doppelt so viel ) mehr ausgegebenen Aktien in einen Konzern mit weniger ausgegebenen Aktien so müssen 75% der Aktien des aufzulösenden Konzernen entschädigt werden. Hier werden die 75% eingezogen und wertlos.
9.4 Ist der komplette Erwerb nicht möglich, so werden die 50% bzw.75% der Aktien mit dem Vermögen des neuen Konzernes verrechnet.
9.5 Entsprechende Werte müssen vorhanden sein.
§ 10 Ist das Gremium zu einer Entscheidung gekommen, wird sie der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Nun kann jeder Spieler innerhalb 24 Stunden nach Bekanntgabe Einwände gegen die Fusionsentscheidung beim Gremiumsvorsitzenden vortragen. Das Gremium wird dann innerhalb weiterer 48 Stunden diese Einwände prüfen und gegebenfalls die Fusionsentscheidung revidieren , wenn Einwände zu Recht erbracht wurden.² Die letzte und endgültige Entscheidung des Gremiums über die Fusion fällt dann nach 10 Tagen nach Fusionsantragstellung.
§ 11 Wird die Fusion genehmigt, wird den fusionierenden Parteien die Kosten für die Fusion mitgeteilt.
§ 12 Sind die Goldbarren(welche immer an "GB-Verwalter" zu zahlen sind) bezahlt. wird es eine finale News geben in der dann die Fusion rechtskräftig wird. Und erst ab dann!!!!!!!!! sind evtl. Aktien auf den Markt zu werfen damit Trader diese aufkaufen kann.³ Nun hat jeder Spieler 7 Tage Zeit seine Aktien abzustoßen. Am achten Tag wird dann die Fusion stattfinden.
Ablauf einer Fusion:
Es wird von beiden 1.Vorsitzenden ein Ticket geschrieben wegen der Fusion ( mit der dazugehörigen Konzern ID ).
Des Weiteren benötigen wir :
*Den Text ,der dann in den News erscheinen soll.
*Wer fusioniert zu wem?
*Was soll mit überschrieben werden?
*Stammkapital
*Vermögen
*Welche Mitglieder¹
*Rohstoffe.
* Wer übernimmt die GB
Danach wird euch ein Termin zur Fusion durch den Support vorgegeben. Absprachen über den Termin sind mit dem
Support immer möglich, falls euch Urlaub oder sonstiges dazwischenkommt. wir wollen nur verhindern dass
mehrere Fusionen gleichzeitig laufen.
¹ Die Übernahme von mind. drei Mitgliedern ist immer Pflicht bei einer Fusion. Die Kosten für diese ersten drei beträgt ein GB.
²Es ist nicht entscheidend wie viele Einwände erhoben werden, da ja manche Konzerne evtl. ihre Mitglieder animierenden selben Einwand vorzutragen. Es zählt allein der Inhalt, also seht bitte davon ab dem Gremium alles doppelt und dreifach vorzutragen
³ Sollten vorher Aktien auf dem Markt erscheinen sind diese nicht durch den Aufkauf von Trader geschützt, sondern werden wie ein normaler Trade gehandhabt. Hier sollten die fusionierenden Konzerne genau aufpassen, denn es gilt immernoch die Regel, dass Aktien nicht vor der offiziellen Bekanntgabe gehandelt werden dürfen. Siehe hierzu §5 .
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